Kundmachung der Landesregierung vom 12. November 2002 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Buch bei Jenbach und der Gemeinde Gallzein
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Buch bei Jenbach vom 1. Oktober 2002 und des Gemeinderates der Gemeinde Gallzein vom 23. September 2002, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Buch bei Jenbach und der Gemeinde Gallzein vereinbart wurde:
Anstelle des bisherigen geradlinigen Grenzverlaufes zwischen den Punkten 1459 und 4050 hat die Grenze nunmehr von Punkt 1459 zum Punkt 5887 und von diesem zum Punkt 4050 zu verlaufen.
§ 2
Die beteiligten Gemeinden Buch bei Jenbach und Gallzein haben Einvernehmen über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung aus dieser Grenzänderung erzielt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit.