Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2002, mit der das Gebiet des Tourismusverbandes Telfs-Mösern geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Marktgemeinde Telfs und des Tourismusverbandes Telfs-Mösern verordnet:
§ 1
Vom Gebiet des Tourismusverbandes Telfs-Mösern werden die Gebietsteile Mösern und Buchen der Marktgemeinde Telfs abgetrennt. Der Tourismusverband trägt den Namen "Telfs" und hat seinen Sitz in Telfs.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
(2) Zugleich treten die Verordnungen der Landesregierung LGBl. Nr. 22/1958 und LGBl. Nr. 29/1982 außer Kraft.