Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 2003, mit der die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 24/1980, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, LGBl. Nr. 65/1981, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 71/2000 wird wie folgt geändert:
Im § 1 hat die lit. b zu lauten:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.