Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2003, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Imst geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Imst, der Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten, Mils bei Imst, Roppen, Schönwies und Tarrenz sowie der Tourismusverbände Imst - Gurgltal, Mils bei Imst, Schönwies und Roppen verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Imst, LGBl. Nr. 107/1991, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 116/1998 wird wie folgt geändert:
"§ 1
Für das Gebiet der Stadtgemeinde Imst und der Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten, Mils bei Imst, Roppen, Schönwies und Tarrenz wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Imst - Gurgltal" und hat seinen Sitz in Imst."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Zugleich treten die Verordnungen LGBl. Nr. 21/ 1958, 20/1964, 6/1970, 53/1965 und 25/1979 außer Kraft.