Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2003 über die Errichtung des Tourismusverbandes Tannheimer Tal
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Tannheim, Grän, Nesselwängle, Schattwald und Zöblen sowie der Tourismusverbände Tannheim, Grän - Haldensee, Nesselwängle, Schattwald und Zöblen verordnet:
§ 1
Für die Gebiete der Gemeinden Tannheim, Grän, Nesselwängle, Schattwald und Zöblen wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Tannheimer Tal" und hat seinen Sitz in Tannheim.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Zugleich treten
außer Kraft.