Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2003 über die Errichtung des Tourismusverbandes Tiroler Zugspitz Arena
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Berwang, Biberwier, Bichlbach, Ehrwald, Heiterwang, Lermoos und Namlos sowie der Tourismusverbände Ehrwald - Zugspitze, Zugspitz - Touregio Lermoos, Biberwier, Bichlbach, Lähn - Wängle, Berwang und Heiterwang verordnet:
§ 1
Für die Gebiete der Gemeinden Berwang, Biberwier, Bichlbach, Ehrwald, Heiterwang, Lermoos und Namlos wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Tiroler Zugspitz Arena" und hat seinen Sitz in Ehrwald.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Zugleich treten