Verordnung der Landesregierung vom 27. April 2004, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, wird auf Antrag der Gemeinde Lavant (Beschluss vom 25. März 2004) verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung vom 23. April 1968, LGBl. Nr. 18, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften übertragen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 54/2003, wird wie folgt geändert:
In der lit. b des § 2 wird die Wortfolge "Lavant (Beschluss vom 16. Februar 1967)" aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.