Kostenersatz an die Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbände) für
die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahr 2003 | Omnilex
LGBL_TI_20040603_35•Kostenersatz an die Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbände) für
die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahr 2003
Kostenersatz an die Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbände) für
die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahr 2003
LGBL_TI_20040603_35Kostenersatz an die Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbände) für
die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahr 2003Gazette03.06.2004
Verordnung der Landesregierung vom 4. Mai 2004 über die Festsetzung des Bauschbetrages für den Kostenersatz an die Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbände) für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahr 2003
Aufgrund des § 48 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 124/1998, wird verordnet:
§ 1
Der Bauschbetrag für den vom Land nach § 48 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 an die Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbände) zu leistenden Ersatz der Kosten, die den Gemeinden aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsen, wird für das Jahr 2003 mit 27,62 Euro für jedes begonnene Hundert der am 31. Dezember 2003 in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen festgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.