Kundmachung der Landesregierung vom 15. Juni 2004 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Kaunertal und der Gemeinde Kaunerberg
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2003, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Kaunertal vom 1. April 2004 und des Gemeinderates der Gemeinde Kaunerberg vom 14. April 2004, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Kaunertal und der Gemeinde Kaunerberg vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Kaunertal und der Gemeinde Kaunerberg wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 8900 durch die jeweils geradlinige Verbindung des Grenzpunktes 5079 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes 10151 gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Kaunertal und der Gemeinde Kaunerberg aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit.