Gesetz vom 30. Juni 2004, mit dem das Tiroler Mutterschutzgesetz 1998 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Mutterschutzgesetz 1998, LGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 72/2002, wird wie folgt geändert:
§ 16 hat zu lauten:
"§ 16
Eine Beschäftigung im Sinne des § 13e Abs. 3 von Bediensteten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nach § 1 Abs. 1 stehen, bedarf der Genehmigung durch die Dienstbehörde. § 56 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der für Landesbeamte übernommenen Fassung gilt sinngemäß."
zu gewähren.
liegen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft und ist auf Mütter anzuwenden, deren Kinder nach dem 31. Dezember 2001 geboren wurden.