Kundmachung der Landesregierung vom 28. September 2004 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heinfels und der Gemeinde Sillian
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Heinfels vom 19. November 2003 und des Gemeinderates der Gemeinde Sillian vom 10. Dezember 2003, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heinfels und der Gemeinde Sillian vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heinfels und der Gemeinde Sillian wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 6184 - 6183 - 6182 - 6181 - 6189 - 7 gebildet.
§ 2
Die beteiligten Gemeinden Heinfels und Sillian haben Einvernehmen darüber erzielt, dass aus dieser Grenzänderung keine vermögensrechtlichen Folgen entstehen.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit.