Verordnung der Landesregierung vom 7. Dezember 2004 über die Errichtung des Tourismusverbandes Serfaus - Fiss - Ladis
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Fiss, Ladis, Prutz und Serfaus sowie der Tourismusverbände Fiss, Ladis - Obladis und Serfaus verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Fiss und Ladis, des Ortsteiles Asterhöfe der Gemeinde Prutz und der Gemeinde Serfaus mit Ausnahme der Ortsteile Schöneck, Tschupbach und Untertösens wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Serfaus - Fiss - Ladis" und hat seinen Sitz in Serfaus.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.