Kundmachung der Landesregierung vom 7. Dezember 2004 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Fliess und der Gemeinde Wenns
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 43/2003, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Fliess vom 15. Juli 2004 und des Gemeinderates der Gemeinde Wenns vom 30. Juni 2004, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Fliess und der Gemeinde Wenns vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Fliess und der Gemeinde Wenns wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 27196, 27197, 27198, 27199, 27200, 27201, 27114, 27115, 27116, 27123, 27124, 14174, 14180, 14185, 14186, 14187, 14190, 14192, 14193, 27202, 27203, 14196 (Teilfläche 1) und 26833, 26834, 23015 (Teilfläche 2) gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Gemeinden Fliess und Wenns findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit.