Verordnung der Landesregierung vom 7. Dezember 2004 über die Errichtung des Tourismusverbandes Ferienland Kufstein
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Kufstein und der Gemeinden Bad Häring, Ebbs, Erl, Langkampfen, Niederndorf, Niederndorferberg, Scheffau am Wilden Kaiser, Schwoich und Thiersee sowie der Tourismusverbände Bad Häring, Ebbs, Erl, Kufstein, Langkampfen, Niederndorf+Berg, Schwoich und Thierseetal verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Stadtgemeinde Kufstein einschließlich des in der Verordnung LGBl. Nr. 3/1950 umschriebenen Gebietes der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser, der Gemeinden Bad Häring, Ebbs, Erl, Langkampfen, Niederndorf, Niederndorferberg, Schwoich und Thiersee wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Ferienland Kufstein" und hat seinen Sitz in Kufstein.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(2) Zugleich treten