Verordnung der Landesregierung vom 7. Dezember 2004 über die Errichtung des Tourismusverbandes Kaiserwinkl
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Kössen, Rettenschöss, Schwendt und Walchsee sowie der Tourismusverbände Kössen - Schwendt, Rettenschöss und Walchsee verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Kössen, Rettenschöss, Schwendt und Walchsee wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Kaiserwinkl" und hat seinen Sitz in Kössen.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.