Kundmachung der Landesregierung vom 10. Mai 2005 über die Natura 2000-Gebiete in Tirol
Aufgrund des § 14 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, wird kundgemacht:
§ 1
In Tirol bestehen folgende in der Anlage dargestellte Natura 2000-Gebiete:
§ 2
Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.