Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die
örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der VO | Omnilex
LGBL_TI_20050630_50•Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die
örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der VO
Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die
örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der VO
LGBL_TI_20050630_50Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die
örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der VOGazette30.06.2005
Verordnung der Landesregierung vom 28. Juni 2005, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, wird auf Antrag der Gemeinde Mieders (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Mieders vom 23. Mai 2005) und der Gemeinde Häselgehr (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Häselgehr vom 21. Juni 2005) verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 41/2005, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.