Kundmachung der Landesregierung vom 20. September 2005 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Grinzens und der Gemeinde Sellrain
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2003, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Grinzens vom 13. Juni 2005 und des Gemeinderates der Gemeinde Sellrain vom 25. Mai 2005, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Grinzens und der Gemeinde Sellrain vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Grinzens und der Gemeinde Sellrain wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 11683 durch die Grenzpunkte Nr. 11681, 11679, 11642, 11643, 11644, 11645, 11646, 11647, 11648, 11649, 11650, 11625, 11624, 11612, 11611, 7237 und den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 11610 entsprechend der Vermessungsurkunde der Obex-Pfeifer-Haas Ziviltechniker Ges. m. b. H., 6073 Sistrans, Pizachweg 462, vom 26. Jänner 2005, GZl. 24149/04-B, gebildet. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Grinzens und der Gemeinde Sellrain aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2006 in Wirksamkeit.