Verordnung der Landesregierung vom 13. Dezember 2005 über die Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbüheler Alpen - Brixental
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Brixen im Thale, Kirchberg in Tirol und Westendorf sowie der Tourismusverbände Brixen im Thale, Kirchberg und Westendorf verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Brixen im Thale, Kirchberg in Tirol und Westendorf wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Kitzbüheler Alpen - Brixental" und hat seinen Sitz in Kirchberg in Tirol.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Verordnung LGBl. Nr. 39/1949, soweit sie die Tourismusverbände Brixen im Thale, Kirchberg in Tirol und Westendorf betrifft, außer Kraft.