Verordnung der Landesregierung vom 13. Dezember 2005 über die Errichtung des Tourismusverbandes Stubai Tirol
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Fulpmes, Mieders, Neustift im Stubaital, Schönberg im Stubaital und Telfes im Stubai sowie der Tourismusverbände Neustift im Stubaital und Stubai - Fulpmes - Mieders - Schönberg - Telfes verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Fulpmes, Mieders, Neustift im Stubaital, Schönberg im Stubaital mit Ausnahme der Grundstücke Nr. .1/1 und 642 GB 81128 Schönberg und Telfes im Stubai wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Stubai Tirol" und hat seinen Sitz in Neustift im Stubaital.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Zugleich treten die Verordnungen LGBl. Nr. 51/ 1992, 103/1997 und 92/2003 außer Kraft.