Verordnung der Landesregierung vom 13. Dezember 2005, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Tannheimer Tal geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Grän, Jungholz, Nesselwängle, Schattwald, Tannheim und Zöblen sowie der Tourismusverbände Jungholz und Tannheimer Tal verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Tannheimer Tal, LGBl. Nr. 120/2003, wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
"§ 1
Für die Gebiete der Gemeinden Grän, Jungholz, Nesselwängle, Schattwald, Tannheim und Zöblen wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Tannheimer Tal" und hat seinen Sitz in Tannheim."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Verordnung LGBl. Nr. 6/1956, soweit sie den Tourismusverband Jungholz betrifft, außer Kraft.