Kundmachung des Landeshauptmannes vom 3. Jänner 2006 betreffend die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die Klage der Kommission derEuropäischen Gemeinschaften gegen die Republik Österreich in der Rechtssache C-320/03
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil vom 15. November 2005, C-320/03, entschieden, dass die Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 und 29 EGV verstoßen hat, dass mit der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 27. Mai 2003, mit der auf der
A 12 Inntalautobahn verkehrsbeschränkende Maßnahmen erlassen werden (sektorales Fahrverbot), ein Fahrverbot für bestimmte Güter befördernde Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf
einem Teilstück der A 12 Inntalautobahn verhängt worden ist.