Kundmachung der Landesregierung vom 17. Jänner 2006 betreffend die Aufhebung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Kufstein durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1989 wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2005, V 67/05-9, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kufstein, mit der ein allgemeiner und ergänzendner Bebauungsplan erlassen wurde, Beschluss des Gemeinderates vom 29. Mai 2002, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 5. bis 19. Juni 2002, als gesetzwidrig aufgehoben.