Kundmachung der Landesregierung vom 7. Februar 2006 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Hopfgarten im Brixental, Söll und Westendorf
§ 1
Die Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Hopfgarten im Brixental vom 5. September 2005, Söll vom 6. Oktober 2005 und Westendorf vom 13. September 2005, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2007 in Wirksamkeit.