Verordnung der Landesregierung vom 12. Dezember 2006, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Ferienregion Reutte geändert wird
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 2006, LGBl. Nr. 19, wird nach Anhören der Gemeinde Weißenbach am Lech und der Tourismusverbände Tannheimer Tal und Ferienregion Reutte verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Ferienregion Reutte, LGBl. Nr. 19/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 112/2003, wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
"§ 1
Für die Gebiete der Marktgemeinde Reutte, der Stadtgemeinde Vils und der Gemeinden Breitenwang, Ehenbichl, Höfen, Lechaschau, Musau, Pflach, Pinswang, Wängle und Weißenbach am Lech mit Ausnahme des Ortsteiles Gaicht wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen ,Ferienregion Reutte' und hat seinen Sitz in Reutte."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.