LGBL_TI_20070628_42•Lehrplan für den Ausbildungslehrgang für Waldaufseher
LGBL_TI_20070628_42Lehrplan für den Ausbildungslehrgang für WaldaufseherGazette28.06.2007
Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. Juni 2007, mit der der Lehrplan für den Ausbildungslehrgang für Waldaufseher festgesetzt wird
Aufgrund des § 31 Abs. 4 und 5 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
§ 1
Der Ausbildungslehrgang für Waldaufseher ist nach dem in der Anlage enthaltenen Lehrplan durchzuführen.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der der Kursplan des Ausbildungskurses an der forstlichen Ausbildungsstätte Rotholz festgesetzt wird, LGBl. Nr. 43/1980, außer Kraft.
Anlage
Lehrplan für den Ausbildungslehrgang für Waldaufseher
I. Ausbildungsziel
Der Lehrgang hat die Aufgabe, den Teilnehmern die fachlichen Kenntnisse und die soziale Kompetenz zu vermitteln, die sie befähigen, den Dienst als Gemeindewaldaufseher und somit als Forstaufsichtsorgan auszuüben.
II. Ausbildungsmittel
Der Lehrgang umfasst theoretischen Unterricht mit Übungen und einen Praxisteil.
Die Dauer des theoretischen Unterrichts mit Übungen hat mindestens 26 Wochen, die des praktischen Unterrichts mindestens sechs Wochen zu betragen. Für die Lehrfächer Alpine Naturgefahren, Forstliche Planungsgrundlagen/Forsteinrichtung, Forstliche Arbeitslehre und Bringungstechnik, Forstschutz, Holzmessen und -sortieren, Land- und Forstwirtschaftliche Betriebslehre, Projektunterricht, Waldbau, Waldökologie, Wildökologie und Waldpädagogik ist jedenfalls zusätzlich zum theoretischen auch ein praktischer Unterricht im Wald vorzusehen. Der praktische Unterricht ist fächerübergreifend durchzuführen und dient dazu, den forstlichen Betriebsablauf kennenzulernen und das erworbene Wissen sofort anzuwenden. Die Lehrgangsleitung legt in Abstimmung mit dem Lehrkörper die Aufteilung der Stunden im Praxisteil fest.
III. Stundentafel
Pflichtgegenstände Gesamtstunden
(Theorie und Übungen)
Deutsch / Schriftverkehr 50
Persönlichkeitsbildung 45
EDV - forstliche Anwendungen 40
EDV - Walddatenbank 40
Fachliches Rechnen 70
Waldökologie *) 65
Wildökologie *) 40
Waldbau *) 100
Forstschutz *) 70
Forstliche Planungsgrundlagen/Forsteinrichtung *) 50
Holzmessen und Sortieren *) 95
Forstliche Arbeitslehre und Bringungstechnik *) 50
Land- und forstwirtschaftliche Betriebslehre *) 45
Alpine Naturgefahren *) 50
Waldpädagogik (nur im Praxisteil)
Projektunterricht *) 40
Rechtskunde 50
Summe Theorie und Übungen 900
Praxisteil 300
Gesamtstunden 1.200
*) Lehrfächer mit zusätzlichen Stunden im Praxisteil
Freigegenstand
Unterricht zur Vorbereitung
auf die Jagdaufseherprüfung 90
IV. Lehrstoff der Pflichtgegenstände
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