Veranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf
die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der
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LGBL_TI_20080115_2•Veranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf
die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der
Verordnung
Veranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf
die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der
Verordnung
LGBL_TI_20080115_2Veranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf
die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der
VerordnungGazette15.01.2008
Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2007, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, wird auf Antrag der jeweils in Betracht kommenden Gemeinde verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften übertragen wird, LGBl. Nr. 103/2006, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.