Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle der Einhaltung
der lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf die Stadt Innsbruck | Omnilex
LGBL_TI_20080408_17•Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle der Einhaltung
der lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf die Stadt Innsbruck
Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle der Einhaltung
der lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf die Stadt Innsbruck
LGBL_TI_20080408_17Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle der Einhaltung
der lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf die Stadt InnsbruckGazette08.04.2008
Verordnung des Landeshauptmannes vom 25. März 2008 betreffend die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf die Stadt Innsbruck
Aufgrund des § 25 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 112/2007, wird verordnet:
§ 1
Der Stadt Innsbruck werden für ihren Wirkungsbereich die Aufgaben der amtlichen Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften – ausgenommen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygienekontrollen von Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben sowie Rückstandskontrollen bei lebenden Tieren und Fleisch – übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit welcher der Stadtgemeinde Innsbruck Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden, LGBl. Nr. 56/1975, außer Kraft.