LGBL_TI_20080513_28•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und die Sperrzeiten von Gastgewerbebetrieben während der Endrunde UEFA EURO 2008
LGBL_TI_20080513_28Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und die Sperrzeiten von Gastgewerbebetrieben während der Endrunde UEFA EURO 2008Gazette13.05.2008
Verordnung des Landeshauptmannes vom 29. April 2008 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und die Sperrzeiten von Gastgewerbebetrieben während der Fußball-Europameisterschafts-Endrunde UEFA EURO 2008
Aufgrund des § 5 Abs. 2 und 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, und des § 113 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 57/2008, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen
(1) Am 8., 15., 22. und 29. Juni 2008 dürfen anlässlich der Fußball-Europameisterschafts-Endrunde UEFA EURO 2008 die Verkaufsstellen zur Versorgung von Kunden mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Fotoartikel, Sportartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel zur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Schmuck und sonstige Kleinartikel jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr offen gehalten werden.
(2) Für die gemäß Abs. 1 zulässigen Verkaufstätigkeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung von Kunden dürfen unbeschadet weitergehender Ausnahmen nach arbeitsruherechtlichen Bestimmungen Arbeitnehmer mit Ausnahme von jugendlichen Arbeitnehmern im Sinn des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, BGBl. Nr. 599, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 79/2003, innerhalb der jeweils festgesetzten Öffnungszeiten beschäftigt werden. Darüber hinaus dürfen sie für Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zugelassenen Arbeiten stehen und ohne die diese nicht durchführbar wären, soweit diese nicht vor oder nach der Wochenend- und Feiertagsruhe vorgenommen werden können, höchstens eine weitere Stunde beschäftigt werden.
(3) Rechte zur Ausübung von Verkaufstätigkeiten und zur Beschäftigung von Arbeitnehmern nach den §§ 4 bis 7 der Tiroler Öffnungszeitenverordnung 2008 bleiben unberührt.
§ 2
Sperrzeiten für Gastgewerbebetriebe
Anlässlich der Fußball-Europameisterschafts-Endrunde UEFA EURO 2008 wird an den Spieltagen in Tirol für die Nächte vom 10. zum 11. Juni, vom 14. zum 15. Juni und vom 18. zum 19. Juni 2008 von der Festsetzung einer Sperrzeit für Gastgewerbebetriebe abgesehen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 8. Juni 2008 in Kraft und mit dem Ablauf des 29. Juni 2008 außer Kraft.
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