Gesetz vom 7. Mai 2008, mit dem das Tiroler Grundsicherungsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Grundsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 20/2006, wird wie folgt geändert:
- Der Abs. 2 des § 4 hat zu lauten:
"(2) Österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen gleichgestellt, sofern sie sich nach den fremdenrechtlichen Vorschriften rechtmäßig in Tirol aufhalten:
"§ 38
Verweisungen
(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.
(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:
"§ 39
Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.