Kundmachung der Landesregierung vom 4. Juli 2008 über das Ergebnis des Volksbegehrens "fairSorgen!"
Gemäß § 18 Abs. 3 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 61/2003, wird verlautbart:
Das von der Landeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 3. Juli 2008 festgestellte Ergebnis des Volksbegehrens "fairSorgen!" lautet:
Gesamtzahl der Stimmberechtigten: 520.710
Gesamtzahl der gültigen Eintragungen: 1.325
Zahl der gültigen Unterstützungserklärungen: 776
Summe: 2.101
Das Volksbegehren "fairSorgen!" erfüllt nicht die Voraussetzungen nach Art. 37 Abs. 1 der Tiroler Landesordnung 1989.