Kundmachung der Landesregierung vom 17. Februar 2009 über die Natura 2000-Gebiete in Tirol
Aufgrund des § 14 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2007, wird kundgemacht:
§ 1
In Tirol bestehen folgende, in der Anlage dargestellten Natura 2000-Gebiete:
§ 2
Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.