Kundmachung der Landesregierung vom 24. August 2009 betreffend die Aufhebung der Verordnung, mit der auf der B 179 Fernpass-Straße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge erlassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1989 wird kundgemacht:
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Juli 2009, V 364/08-9, die Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 7. November 1989, LGBl. Nr. 72/1989, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 20/2001, mit der auf der B 179 Fernpass-Straße zwischen Straßenkilometer 0,00 in der Gemeinde Nassereith und Straßenkilometer 47,957 in der Stadtgemeinde Vils das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2009 in Kraft.