Verordnung der Landesregierung vom 13. Oktober 2009 über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Polytechnische Schule Telfs
Aufgrund des § 69 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 57/2008, wird nach Anhören des gesetzlichen Schulerhalters, der übrigen sprengelzugehörigen Gebietskörperschaften sowie der Bezirksschulräte Innsbruck-Land/West und Imst verordnet:
§ 1
Für die öffentliche Polytechnische Schule Telfs wird folgender Schulsprengel festgesetzt:
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Polytechnische Schule Telfs, LGBl. Nr. 50/2000, außer Kraft.