Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 2009, mit der auf der B 179 Fernpass-Straße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge erlassen wird
Aufgrund des § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 93/2009, wird verordnet:
§ 1
Auf der B 179 Fernpass-Straße zwischen Straßenkilometer 0,00 in der Gemeinde Nassereith und Straßenkilometer 47,957 in der Stadtgemeinde Vils ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten.