Kundmachung der Landesregierung vom 10. März 2009 über die Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2010
Die Landesregierung schreibt nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 19/2008, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck auf Sonntag, den 14. März 2010 aus.
Als Stichtag wird der 30. Dezember 2009 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 28. März 2010 bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der spätestens am 14. März 2010 das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist, und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.