Gesetz vom 5. Oktober 2011, mit dem das Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gemeindebeamten- Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998, LGBl. Nr. 98, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, wird wie folgt geändert:
"(5) Der Beitrag für die im Abs. 2 lit. c, e, f und h Z. 2 angeführten Anspruchsberechtigten ist zur Gänze vom Dienstgeber bzw. ehemaligen Dienstgeber zu tragen. Der Beitrag für die im Abs. 2 lit. h Z. 1 angeführten Anspruchsberechtigten ist