Verordnung der Landesregierung vom 6. Dezember 2011, mit der die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird
Aufgrund der §§ 41 und 42 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2011, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 92/2010, wird wie folgt geändert:
(3) Bei Einzelunterbringung auf Wunsch des Pfleglings erhöht sich die Anstaltsgebühr nach Abs. 2
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.