Verordnung der Landesregierung vom 13. Dezember 2011 über die Genehmigung der Löschung von Ortschaftsbezeichnungen der Gemeinde Längenfeld
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 9 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 3/2011, den Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Längenfeld vom 8. November 2011, mit dem die Löschung der Ortschaftsnamen Oberlängenfeld, Unterlängenfeld, Oberried, Huben und Gries sowie die Aufnahme des Ortschaftsnamens Längenfeld beschlossen wurde.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.