Verordnung der Landesregierung vom 20. Dezember 2011, mit der die Verordnung über die bei der Anmeldung von Freizeitwohnsitzen zu verwendenden Fomulare aufgehoben wird
Aufgrund des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die bei der Anmeldung von Freizeitwohnsitzen zu verwendenden Formulare, LGBl. Nr. 17/1994, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.