Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 17. Februar 2012 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel schreibt gemäß § 73 Abs. 4 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2012, die Neuwahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol auf Sonntag, den 6. Mai 2012, aus.
Als Stichtag für die Neuwahl wird Freitag, der 24. Februar 2012 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 20. Mai 2012, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der
Das Vorliegen der Voraussetzungen nach lit. a und b ist nach dem Stichtag zu beurteilen.