Verordnung der Landesregierung vom 21. Februar 2012 über die Genehmigung der Löschung von Ortschaftsnamen in der Gemeinde Bad Häring
§ 1
Die Landesregierung genehmigt gemäß § 9 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LBGl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2011, den Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Bad Häring vom 7. Dezember 2011, mit dem die Löschung der Ortschaftsnamen "Schönau" und "Osterndorf" beschlossen wurde.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.