Gesetz vom 28. März 2012, mit dem die Tiroler Waldordnung 2005 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, wird wie folgt geändert:
„(2) Im Zug der jährlichen Forsttagsatzung oder zu einem anderen, gesondert festgelegten Termin, zu dem – soweit zweckmäßig – auch die Waldeigentümer anderer Waldbetreuungsgebiete einzuladen sind, hat der Vorsitzende in öffentlicher Sitzung über die forstlichen Verhältnisse in der Gemeinde bzw. den Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung zu informieren.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.