Verordnung der Landesregierung vom 14. August 2012, mit der die Anlage zur Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen in den politischen Bezirken Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck und Lienz, LGBl. Nr. 6/1990, hinsichtlich des Schulsprengels für die Allgemeinen Sonderschulen in Innsbruck außer Kraft gesetzt wird
Aufgrund des § 56 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 41 bis 43 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2011, wird nach Anhören des gesetzlichen Schulerhalters, der übrigen sprengelzugehörigen oder in sonstiger Weise an den Sonderschulen beteiligten Gebietskörperschaften sowie der Bezirksschulräte Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt verordnet:
§ 1
Die Anlage zur Verordnung der Landesregierung vom 30. Jänner 1990 über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen in den politischen Bezirken Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck und Lienz, LGBl. Nr. 6/1990, tritt hinsichtlich des Schulsprengels für die Allgemeinen Sonderschulen in Innsbruck mit Ablauf des 31. August 2012 außer Kraft.