Verordnung der Landesregierung vom 14. August 2012, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Schulsprengels für den öffentlichen Polytechnischen Lehrgang Pradl-Ost in Innsbruck, LGBl. Nr. 97/1994, außer Kraft gesetzt wird
Aufgrund des § 69 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2011, wird nach Anhören des gesetzlichen Schulerhalters, der übrigen sprengelzugehörigen oder in sonstiger Weise an der Polytechnischen Schule Innsbruck (ehemals Polytechnischer Lehrgang Pradl-Ost) beteiligten Gebietskörperschaften sowie der Bezirksschulräte Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Landesregierung vom 25. Oktober 1994 über die Festsetzung des Schulsprengels für den öffentlichen Polytechnischen Lehrgang Pradl-Ost in Innsbruck, LGBl. Nr. 97/1994, tritt mit Ablauf des 31. August 2012 außer Kraft.