Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach
hinsichtl. eines Grundstückes durch den Verfassungsgerichtshof | Omnilex
LGBL_TI_20121128_134•Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach
hinsichtl. eines Grundstückes durch den Verfassungsgerichtshof
Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach
hinsichtl. eines Grundstückes durch den Verfassungsgerichtshof
LGBL_TI_20121128_134Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach
hinsichtl. eines Grundstückes durch den VerfassungsgerichtshofGazette28.11.2012
Kundmachung der Landesregierung vom 23. November 2012 betreffend die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach hinsichtlich eines Grundstückes durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. k des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 60/2011, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Oktober 2012, V 36/09-15, die für das Grundstück Nr. 458/1, KG Leisach, festgelegte Widmung "Freiland" im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Leisach, vom Gemeinderat beschlossen am 25. Jänner 2006, mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20. November 2006 aufsichtsbehördlich genehmigt und durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde vom 22. November bis zum 6. Dezember 2006 kundgemacht, als gesetzwidrig aufgehoben.