Verordnung der Landesregierung vom 11. Dezember 2012, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2013 festgesetzt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 110/2011, wird verordnet:
§ 1
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2013 wird mit 1,028 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 794,91 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.