Verordnung der Landesregierung vom 17. September 2013 über die Genehmigung der Löschung von Ortschaftsnamen in der Gemeinde Tannheim
§ 1
Die Landesregierung genehmigt gemäß § 9 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 150/2012, den Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Tannheim vom 22. Juli 2013, mit dem die Löschung der Ortschaftsnamen "Berg", "Bogen", "Geist", "Kienzen", "Schmieden", "Kienzerle", "Innergschwend" und "Untergschwend" beschlossen wurde.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.