Verordnung der Landesregierung vom 19. November 2013, mit der die Leistungsbeurteilungs-Verordnung geändert wird
Aufgrund der §§ 42a Abs. 4 und 5, 42c Abs. 10 und 82b Abs. 1 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 113/2013, wird verordnet:
Artikel I
Die Leistungsbeurteilungs-Verordnung, LGBl. Nr. 79/2012, wird wie folgt geändert:
Der Abs. 2 des § 2 hat zu lauten:
„(2) Für nachstehende Vertragsbedienstete und Gruppen von Vertragsbediensteten ist, unabhängig von deren individueller Zuordnung zu einer Modellfunktion bzw. Modellstelle, keine Leistungsbeurteilung durchzuführen:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.