Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2013, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2014 festgesetzt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:
§ 1
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2014 wird mit 1,024 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 813,99 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anlage
Mindestsätze und sonstige Beträge, die sich aus dem für das Jahr 2014
geltenden Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ergeben